ECE R150, R104 und R48: Welche Regelung gilt wofür?

Unterschied zwischen ECE R150, R104 und R48 bei Konturmarkierung: Materialgenehmigung, Fahrzeuganbau und ältere Genehmigungen.

5 Min. LesezeitAktualisiert 4. August 2026

In Spezifikationen für Konturmarkierung erscheinen häufig drei Nummern: R150, R104 und R48. Sie betreffen dasselbe Themenfeld, beantworten aber unterschiedliche Fragen. Diese Trennung verhindert, dass ein genehmigtes Produkt falsch angebaut wird.

R150 genehmigt den Produkttyp

UN-Regelung Nr. 150 behandelt die Genehmigung retroreflektierender Einrichtungen und Markierungsmaterialien. Für auffällige Kontur- und Linienmarkierung ist Klasse C maßgeblich. Geprüft werden unter anderem Rückstrahlung, Farbe, Beständigkeit und Kennzeichnung.

Die R150-Genehmigung beschreibt damit den geprüften Produkttyp. Sie legt nicht fest, welches Muster ein bestimmter Lkw oder Anhänger benötigt.

R48 regelt den Anbau

UN-Regelung Nr. 48 enthält die Anbauvorschriften. Sie verbindet Fahrzeugkategorie und Abmessungen mit Farbe, Position, Abdeckung und der Wahl zwischen Linien-, Teilkontur- und Vollkonturmarkierung.

Eine genehmigte Klasse-C-Folie kann am Fahrzeug trotzdem falsch eingesetzt sein.

Warum R104 noch auftaucht

R104 war die eigenständige Regelung für retroreflektierende Markierungen schwerer und langer Fahrzeuge. Diese Produktanforderungen wurden in R150 zusammengeführt. Ältere Fahrzeuge, Dokumente und Lagerbestände tragen daher weiterhin R104-Verweise.

Das macht eine ältere Genehmigung nicht automatisch ungültig. Prüfen Sie das vollständige Genehmigungszeichen, Änderungsserie und Übergangsbestimmungen. Fordern Sie bei Unklarheit das Genehmigungsdokument an.

Merksatz: R150 prüft das Material, R48 steuert den Anbau und die nationale HU bewertet das Fahrzeug im Betrieb.

Dokumentieren Sie Fahrzeugdaten, erforderliches Muster, Produkttyp, Charge und Abschlussfotos getrennt. So bleiben Einkauf und Werkstattauftrag nachvollziehbar.

Die Trennung im Alltag nutzen

Führen Sie Produktregelung und Anbauregelung als getrennte Felder in Bestellung und Werkstattauftrag. Ergänzen Sie Quellenstand und Prüfdatum. So bleibt eine spätere Reparatur nachvollziehbar und eine Werbeaussage wird nicht versehentlich zur technischen Spezifikation.

Offizielle Quellen

  1. UNECE: UN-Regelung Nr. 150 über retroreflektierende Einrichtungen
  2. UNECE: aktuelle Dokumente zur UN-Regelung Nr. 48
ECE R150 · CLASS C

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